Nutzungs- und Lizenzvereinbarung

Wichtig: Lesen Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungs- und Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Installation fortsetzen.

Sie installieren digitale Luftfahrtkarten und Daten, die urheberrechtlich durch nationales und internationales Recht geschützt sind. Dieses Dokument stellt einen rechtmäßigen und durchsetzbaren Vertrag zwischen Ihnen und dem Herausgeber der Daten, der ifos GmbH, D-64285 Darmstadt, dar. Wenn Sie nicht mit den Bestimmungen und Bedingungen einverstanden sind, brechen Sie die Installation jetzt ab.

Sie bestätigen hiermit, dass Sie das Nutzungsrecht an den Karten und Daten rechtmäßig erworben haben und die Maßgaben der nachfolgenden Nutzungsbedingungen erfüllen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich zur Prüfung des Rechtmäßigkeit der Kartenserienummer an den Herausgeber (mail: ifos@ifos.de). Im Falle der nicht rechtmäßigen Nutzung der Kartenserienummer schließen Sie hiermit einen gültigen Nutzungsvertrag zur Nutzung der Karten und Daten zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen ab.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die ifos GmbH (im Folgenden als Lizenzgeber bezeichnet) gewährt ihnen als natürliche Person, als Unternehmen oder als juristische Person, die diese Karten und Daten verwendet (im Weiteren als Lizenznehmer bezeichnet), die Lizenz ausschließlich unter der Voraussetzung, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung in allen Punkten annehmen. Die Einräumung der Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zur Installation der Karten und Daten ausschließlich in den dafür vorgesehen Softwareprodukten Flight Planner und/oder Sky-Map sowie weiteren, hierfür von ifos explizit autorisierten Softwareprodukten.

§ 2 Umfang der Nutzung

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Daten und Karten an einem Rechner (Einzelplatzanwendung mit einer CPU) an einem Ort bzw. einem mobilen Endgerät zu installieren und zu verwenden. Handelt es sich beim Lizenznehmer um eine natürliche Person, so ist die Nutzung auf bis zu 4 Rechnern bzw. mobilen Endgeräten gestattet, sofern diese ausschließlich vom Lizenznehmer persönlich genutzt werden und er über einen gültigen Lizenzvertrag zur Nutzung der notwendigen Softwareprodukte verfügt. Der Lizenznehmer darf grundsätzlich keine Kopien der Daten und Karten oder Teile hiervon gegenüber Dritten offenlegen oder an Dritte verschenken, vermieten, verleihen, veräußern oder lizenzieren. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen hierfür zu treffen. Jegliche Vervielfältigung der auf Datenträger gespeicherten Daten, insbesondere das Kopieren auf Datenträger, sowie des Begleitmaterials ist untersagt. Vom Vervielfältigungsverbot ausgenommen ist die Erstellung einer Sicherungskopie, so weit dies zum vertragsgemäßen, ausschließlich persönlichen Gebrauch notwendig ist.

Es ist untersagt die Software, Daten und Karten zur Primärnavigation oder zur Steuerung oder Kontrolle des Luftverkehrs zu verwenden. Die Moving Map Funktionalität dient lediglich zur Navigationsunterstützung („for situational awareness only“) und darf zu keinem Zeitpunkt Navigationsgrundlage sein.

§ 3 Weitergabe

Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Daten und Karten und das Begleitmaterial zu Erwerbszwecken zu vermieten. Im Übrigen ist der Lizenznehmer zur Weitergabe der Daten und Karten und des Begleitmaterials nur berechtigt, sofern er die installierten Daten und Karten sowie alle eventuell auf Festplatte oder Sicherungskopie gespeicherten Datenbestände gelöscht hat,der Empfänger sich schriftlich mit dem Inhalt und der Geltung dieser Lizenzvereinbarung gegenüber dem Lizenzgeber einverstanden erklärt, dem Lizenzgeber diese schriftliche Einverständniserklärung übersandt wird und der Lizenznehmer die Daten und Karten sowie das Begleitmaterial an den Empfänger ohne Zurückhaltung irgendwelcher Kopien übergeben hat. Erhält der Lizenznehmer im Rahmen seiner erworbenen Nutzungslizenz Update-Lieferungen zur Aktualisierung von Karten und Daten, so sind diese untrennbarer Bestandteil der ursprünglich erworbenen Nutzungslizenz und nicht einzeln an Dritte übertragbar.

§ 4 Gewährleistung

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Karten und Daten, insbesondere bei deren Verarbeitung in den Softwareprodukten, kann daher keine Gewährleistung übernommen werden. Für Folgeschäden, die auf die Ergebnisse der Softwareprodukten beim Verarbeiten der Karten und Daten zurückzuführen sind, wird deshalb keinerlei Haftung übernommen.

Alle Luftfahrtdaten wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch nicht die Gewähr übernommen werden. Prinzipbedingt werden auf digitalen Rasterkarten die Luftfahrtdaten zum jeweiligen Erstellungsdatum abgebildet und können von denen in der Datenbank abweichen. Ausgewählte Berichtigungen zu Daten und Karten sind veröffentlicht unter www.flightplanner.de/chartnotam

§ 5 Allgemeine Bestimmungen

Sämtliche Geschäftsbeziehungen des Lizenzgebers mit seinen Lizenznehmern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand seines Lizenznehmers geltend zu machen. Ist der Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

§ 7 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei diese Vereinbarung selbst nur schriftlich geändert werden kann.