Wichtige Informationen zur Umstellung auf 8,33 kHz
Bitte prüfen Sie vor jedem Flug die Gültigkeit der von uns angegebenen Frequenzen vor Antritt des Fluges!
Hierfinden Sie einen Link zur DFS-AIS Seite, wo Sie sich die aktuelle Liste der geänderten Funkfrequenzen herunterladen können.
ifos hat alle Änderungen der Frequenzen, die in der ICAO Karte Deutschland 2019 publiziert wurden in die Flight Planner Datenbank eingearbeitet. Allerdings wurden noch nicht alle Sichtanflugkarten aus AIP VFR von der DFS aktualisiert. Dies erfolgt nun Zug um Zug im 4-wöchigen Aktualisierungszyklus. Es kann daher vorkommen, dass Sie Abweichungen zwischen ICAO Karte und Sichtanflugkarten feststellen. Sollten sie unsicher sein, welche Frequenz gültig ist, empfehlen wir einen Anruf beim Platz oder im Zweifel die 8,33 kHz Frequenz zu nutzen.
Als praktische Empfehlung empfiehlt sich ein Blick auf die Homepage des jeweiligen Flugplatzes, hier wird i.d.R. prominent auf die Umstellung der 8.33 Frequenz hingewiesen. Im Zweifel rufen Sie den Platz vorher an.
Hintergrund
Der 8,33kHz Sprachkanalabstand (VCS) wurde seit 1999 schrittweise im oberen europäischen Luftraum eingeführt. Mit der Einführung der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (EU) Nr. 1079/2012 (VCS-Verordnung) 2012 wurde der Luftraum, in dem der Sprachkanalabstand von 8,33kHz vorgeschrieben ist, auf den Boden ausgeweitet.
Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2018 alle Luftfahrzeuge, die den Luftraum der Schweiz, Norwegens und der EU-Mitgliedsstaaten nutzen und in dem eine Funkausrüstung vorgeschrieben ist, über eine Bordfunkausrüstung mit einem Kanalabstand von 8,33kHz verfügen müssen.
Dadurch entstehen große Änderungen der genutzten Frequenzen in der Luftfahrt, die Zug-um-Zug im Jahr 2018 durchgeführt werden und die mit dem AIP Update Januar 2018 bereits begonnen haben.
Anhand der Frequenz 118.000 möchten wir ein Beispiel für die neue Kanalaufteilung im 8.33 kHz Raster darstellen.
Physikalische Frequenzen |
Bisherige Bezeichnung |
neuer Kanal |
|
Spacing (kHz) |
Frequenz (MHz) |
25 kHz Mode | 8,33 kHz Kanal |
25 | 118.0000 | 118.000 | |
8.33 | 118.0000 | - | 118.005 |
8.33 | 118.0083 | - | 118.010 |
8.33 | 118.0167 | - | 118.015 |
25 | 118.0250 | 118.025 | |
8.33 | 118.0250 | - | 118.030 |
8.33 | 118.0333 | - | 118.035 |
... | ... | ... | ... |
Allerdings werden die meisten vorhandenen Frequenzen nicht in die neue Kanalbezeichnung „umgerechnet“, wie in unserem Beispiel, sondern komplett neu zugeteilt. Leider bedingt der bürokratische Umstellungsaufwand mit Laufzeiten von bis zu 6 Monaten für eine Frequenzzuteilung einen sehr langen Übergangszeitraum.
Für grundlegende Informationen zum Thema 8,33 kHz empfehlen wir die Informationen vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. (PDF)